Novellierte Trinkwasserverordnung seit November 2011

Mit Inkrafttreten der Novellierung der Trinkwasserver-ordnung bestehen neue Pflichten und Haftungsrisiken für Eigentümer und Verwalter von Gebäuden mit zentraler Warmwasserbereitung

Unser Trinkwasser ist ein wertvolles Gut und hochwertiges Lebensmittel, dessen täglicher Verzehr und Gebrauch für uns selbstverständlich ist. Gerade deswegen unterliegt es strengen Qualitätskontrollen, die in der Trinkwasserverordnung geregelt sind. Dennoch können auch im Trinkwasser Gefahren für unsere Gesundheit lauern.

Legionellen im Trinkwasser


Die Legionellose gehört in Deutschland zu den häufigsten Krankheiten, die durch Wasser übertragen werden können. Jährlich erkranken in Deutschland über 20.000 Menschen aufgrund von Legionellen. 15 % der Erkrankungen verlaufen sogar tödlich. Legionellen sind Bakterien, die sich unter idealen Bedingungen, z. B. bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 55 Grad Celsius und wenig Zirkulation in der Wasserleitung, im Warmwasser entwickeln und dann das Leitungssystem und den Warmwasserspeicher befallen können. Die Gefahr geht dabei weniger von dem Verzehr legionellenbefallenen Wassers aus. Erst wenn Legionellen in versprühter Form, z.B. als Duschnebel, in die Lungen gelangen, kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen kommen.

Vermieter und Verwalter in der Verantwortung

Um der Gefahr einer Legionelleninfektion entgegenzuwirken, schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) seit dem 01.11.2011 strengere Regeln vor. Das hat zur Folge, dass unter anderem auch für Vermieter oder Verwalter neue Pflichten und Haftungsrisiken entstehen.