Was  versteht man unter Hausgeld und was ist darin enthalten?

Das Hausgeld setzt sich zusammen aus umlagefähigen und nicht umlagefähigen Betriebskosten.

Umlagefähige Betriebskosten

  • Wasserkosten
  • Abwasserkosten
  • Stromkosten der gemeinschaftlichen Beleuchtung
  • Straßenreinigung
  • Müllbeseitigung
  • Hausreinigung
  • Kosten des Betriebs eines Aufzugs
  • Heizkosten, wenn eine gemeinschaftliche Heizungsanlage vorhanden ist
  • Gartenpflege
  • Hausmeister (nur umlagefähiger Anteil)
  • Schornsteinreiniger
  • Hausversicherungen
  • Winterdienst
  • laufende Kosten für eine gemeinschaftliche Antennen- oder Empfangsanlage
  • Betriebs- und Wartungskosten der gemeinschaftliche Waschküche
  • sonstige umlagefähigen Betriebskosten

Nicht umlagefähigen Kosten

  • Hausmeister (z. B. für Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen)
  • Kosten des Geldverkehrs
  • Verwalterentgelt
  • Instandhaltungsrücklage
  • Sonstige nicht umlagefähigen Kosten (z. B. Anschaffung eines Rasenmähers)


Hausgeld - BetriebskostenabrechnungBei den Betriebskosten gilt naturgemäß: Je luxuriöser die Ausstattung der Wohnanlage, desto höher sind die Betriebskosten. Ein Aufzug erfordert regelmäßige Wartungen (älter Aufzugsanlagen sind vom Unterhalt teuerer) Auch Erdgeschoßwohnungen müssen sich an diesen Aufzugkosten beteiligen!

Es ist darauf zu achten ob das Dach oder die Fassade neu gemacht werden muss – hier entstehen hohe Kosten.  Damit sich Eigentümergemeinschaft dies leisten kann muss eine Rücklage gebildet werden. Diese Instandhaltungs- Rücklage ist Bestandteil des Hausgeldes.

Bei neuen Wohnanlagen ist die Instandhaltungsrücklage meist niedriger. Die Instandhaltung wird in den ersten Jahren eines Neubaus keine große Rolle spielen. (meist über Garantien der Handwerker abgesichert)  Mit steigendem Alter des Objektes werden sich sowohl Sanierungs- und Renovierungskosten, als auch erhöhte Energiekosten einstellen, die naturgemäß für ein modernes Gebäude weniger hoch sind.

Für alle ausstehenden Kosten sowie die Rücklage muss jährlich ein Wirtschaftsplan von der Hausverwaltung erstellt und von der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Dieser Plan enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie die zu leistenden Beiträge für die Instandhaltungsrückstellung. Er beinhaltet auch die Verpflichtung der Wohnungseigentümer, die Kosten für die Verwaltung, die Instandhaltung sowie die Bildung von Rücklagen anteilmäßig zu übernehmen.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung nicht nur auf die Optik und den Wohnungsschnitt sondern auch auf das Hausgeld achten!

Damit auf den Kauf einer Eigentumswohnung kein böses Erwachen folgt, sollten Sie vorher in Erfahrung bringen, wie hoch das zu zahlende Hausgeld tatsächlich ist. Lassen Sie sich die Wirtschaftspläne der letzten Jahre zeigen. Dort ist auch ersichtlich, ob und welche Instandsetzungsarbeiten in den letzten Jahren vorgenommen wurden. Es kann nämlich passieren, dass das monatlich zu zahlende Hausgeld sehr niedrig angesetzt wurde. Beschließt die Mehrheit der Eigentümerversammlung dann eine umfangreiche Instandsetzungsarbeit für die die Rücklagen nicht ausreichen, werden die Eigentümer mit einer hohen Sonderumlage zur Kasse gebeten. Grundsätzlich gilt: Je neuer ein Haus ist, desto geringer ist das zu zahlende Hausgeld und die Gefahr einer kostspieligen Sanierung.