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Informationen für den Immmobilien-Kauf in Spanien

Kosten beim Kauf einer Immobilie in Spanien

Die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie betragen in etwa 10-13% des Kaufwertes.Sie setzen sich zusammen aus folgenden Steuern und Ausgaben:

Mehrwertsteuer (IVA)

Beim Kauf einer Neubauimmobilie direkt vom Bauherren fällt in Spanien die Mehrwertsteuer an. Die Mehrwertsteuer (IVA) auf einer Immobilie liegt seit 1.1.2013 bei 10% des Katasterwertes der Immobilie im Grundbuch (escritura publica).

Grunderwerbsteuer oder Impuesto sobre Transmissiones Patrimoniales (ITP)

Kauft man eine Immobilie von einer Privatperson fällt keine Mehrwertsteuer sondern eine Grunderwerbsteuer an. Diese Steuer ist seit Anfang 2012 wie folgt gestaffelt:

Die ersten 400.000 € werden mit 8% besteuert, der Teil des Kaufpreises der über 400.000 € liegt und unter 700.000 € wird mit 9% besteuert und alles über 700.000 € wird mit 10% besteuert.

Immobilienkäufe in Spanien werden entweder mit der Umsatzsteuer oder mit der Grunderwerbsteuer besteuert. Es fällt niemals Umsatzsteuer (IVA) oder Grunderwerbsteuer (ITP) gleichzeitig an.

Stempelsteuer oder Impuestos de Acto Juridicos Documentados

Die Stempelsteuer fällt an wenn man eine Neubauimmobilie erwirbt oder eine Hyothek zur Finanzierung der Immobilie benötigt wird. Die Stempelsteuer beträgt 1,5% bei Neubauten und 2% bei bewohnten Immobilien.

Notargebühren

Der Kaufvertrag muss in Spanien von einem Notar beglaubigt sein. Die Notargebühren sind festgeschriebeen und hängen von der Grösse der Immobilie ab.

Grundbucheintragungsgebühren

Nach dem Notarvertrag muss die Immobilie im Grundbuchamt neu registriert werden. Hierbei fallen Gebühren von ca. 0,5% des Kaufpreises an.

Wir empfehlen unseren Kunden sich immer von einem unabhängigen Anwalt beraten zu lassen. Dieser wird ihre Interesseb vertreten und alle Dokumente überprüfen, so dass Sie sicher gehen können, dass keine versteckten Überraschungen nach dem Immobilienkauf auf Sie zukommen. In der Regel betragen die Anwaltskosten 1% des Kaufpreises.

Maklergebühren

Maklergebühren werden in Spanien vom Verkäufer getragen